Während der Schallschutz alle Maßnahmen umfaßt, die eine Schallübertragung von einer Schallquelle zu einem Empfänger mindern, unterteilt man den Wärmeschutz in den sommerlichen und den winterlichen Wärmeschutz.
Die Schall- und Wärmeschutzanforderungen haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen!
Der Schallschutz hat große Bedeutung für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Schallschutznachweise sind dabei für solche Bauteile erforderlich, die Räume unterschiedlicher Nutzer trennen oder schutzbedürftige Räume gegen Außenlärm abschirmen. Ob Luftschalldämmung, Trittschallschutz oder Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Betrieben – unsere Planung orientiert sich an der DIN 4109, in der die entsprechenden Anforderungen definiert sind.
Und sind einmal kreative Planungsansätze gefragt, finden wir auch unkonventionelle Lösungen – maßgeschneidert für Ihr Projekt.
Im Bereich Wärmeschutz (sowohl winterlich als auch sommerlich) sind die Energieeinsparverordnung EnEV sowie die DIN 4108 maßgeblich. Der Gesetzgeber hat die Regelungen im Hinblick auf den Wärmeschutz an Bestandsgebäuden und Neubauten zuletzt immer wieder modifiziert und weiter verschärft.
Wir sorgen bei Ihrem Projekt für den optimalen Wärmeschutz und senken Ihren Energieverbrauch – deutlich!
Und wir entlasten Sie bei der Einhaltung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien („Erneuerbare Energien Gesetz EEG“). Für Sie wahrscheinlich ein lästiges Ärgernis, aber für Lang & Stranzenbach ist es das „täglich Brot“.