Nach §55 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Sie benötigen Rechtssicherheit hinsichtlich der Abwendung von Gefährdungen für Mitarbeiter, Besucher, Kunden und Lieferanten! Lang & Stranzenbach erstellt konkret für diese Arbeitstättenverordnung die Flucht- und Rettungswegpläne.
Auch die Arbeitstättenverordnung birgt Pflichten für den Bauherrn.
Ebenso erstellen wir Feuerwehrpläne, mit logischem Aufbau und klaren Strukturen, den Normen entsprechend.
In enger Zusammenarbeit mit Feuerwehr und den zuständigen Genehmigungsbehörden kümmern wir uns darum, dass im Notfall die maßgeblichen aktuellen und korrekten Pläne Ihren Rettern zur Verfügung stehen – zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter!